Jahresbericht 2023

ABZ-Mitglieder bewegen etwas

Wer mitwirkt, kann die ABZ weiterbringen. Das zeigen die Beispiele Statutenrevision und ABZ-Dialog.

Die ABZ hat 2023 einen wichtigen Schritt für ihre Weiterentwicklung getan: Ihre Mitglieder haben an der Generalversammlung einer Statutenänderung zugestimmt. Die Statuten bilden die Basis der ABZ und legen die übergeordneten Regeln fest.

«Die Annahme der Statutenänderung stellt sicher, dass die ABZ dem gesellschaftlichen Wandel weiterhin gerecht wird.»

Tom von Allmen Riboni, ABZ-Vorstandsmitglied

Die Anpassungen erfolgten, damit die ABZ dem gesellschaftlichen Wandel weiterhin gerecht wird. Deshalb sind nun beispielsweise neben Ehepartner:innen auch eingetragene Partner:innen berücksichtigt, und die Statuten sind in genderneutraler Sprache verfasst. Eine bedeutende Anpassung für die ABZ-Bewohner:innen ist die Verlängerung der Frist zur Durchführung der Mieterjahresversammlung. Diese kann ab 2024 im ersten Halbjahr durchgeführt werden, anstatt wie bisher im ersten Drittel des Jahres.

Mitglieder miteinbeziehen

Vor der Abstimmung an der Generalversammlung hatten die Mitglieder die Gelegenheit, im Januar an einem Informationsanlass mehr über die Statutenänderung zu erfahren. Dabei erhielten sie vorab einen Entwurf der angepassten Statuten und konnten an der Veranstaltung Fragen stellen und Anregungen einbringen. Das Interesse am Anlass war gross, die Mitglieder hatten sich eingehend mit den neuen Statuten auseinandergesetzt.

Vorstand und Geschäftsstelle war es wichtig, die Mitglieder bei der Weiterentwicklung der Statuten miteinzubeziehen. Das Ziel: Notwendigkeit und Motivation für das Vorhaben darzulegen, Fragen zu klären und Anliegen mitzunehmen. Der Vorstand war sehr erfreut über das grosse Interesse der Mitglieder an diesem wichtigen Geschäft.

ABZ-Dialog breit abgestützt

Mit der Annahme der Statuten löst der ABZ-Dialog die Vertrauensleuteversammlung ab. An dieser besprachen jeweils die Vertrauensleute – also Mitglieder der Siedlungskommission, ABZ-Mitarbeitende und Stiftungsrät:innen der Albert-Hintermeister-Stiftung – die Geschäfte der Generalversammlung vor und gaben eine Empfehlung ab. Beim ABZ-Dialog hingegen können alle – sowohl ABZ-Mitglieder und -Bewohner:innen als auch Vorstand und Geschäftsstelle – Themen einbringen, welche die ABZ weiterbringen könnten. Der ABZ-Dialog fördert somit die Mitwirkung auf Ebene der Genossenschaft.

Eine weitere Stärke des ABZ-Dialogs: Er ist breit abgestützt. Denn er war 2021 im Rahmen eines Mitwirkungsprozesses entstanden. An zwei Workshops hatten Mitglieder und Bewohnende Ideen entwickelt, wie die Mitwirkung auf Ebene der Genossenschaft vorangetrieben werden könnte. Entsprechend beliebt ist der Anlass: 2022 nahmen rund 70 Personen teil, 2023 waren es 75.

Die Beispiele der Statutenänderung und des ABZ-Dialogs zeigen, dass die ABZ grossen Wert auf die Mitwirkung von Mitgliedern und Bewohnenden legt. Deshalb bietet sie auch immer die Möglichkeit, sich einzubringen. Das liegt der ABZ am Herzen.